Erweiterung AV-GWR, Los 5

Projektbeschrieb
Mit der Totalrevision der Verordnung über das eidgenössische Gebäude und Wohnungsregister (VGWR; SR 431.481) per 1. Juli 2017 wurde die Erfassungspflicht auf alle Gebäude ausgedehnt. Bisher waren nur die Wohn- und Arbeitsstätten betroffen. Im Rahmen eines nationalen Projekts müssen bis 31. Dezember 2021 in der ersten Phase die Gebäudedefinitionen in der amtlichen Vermessung (AV) bereinigt und in der zweiten Phase die noch fehlenden Gebäude automatisiert ins eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) übernommen, attribuiert und der AV retourniert werden (Quelle: Handbuch der amtlichen Vermessung im Kanton Graubünden; AV – GWR Umsetzungskonzept). Im Rahmen dieses Projektes werden nun in all unseren Nachführungsgemeinden, in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gemeinden und dem ALG, die Adressen sämtlicher Gebäude im Gemeindegebiet erfasst, mit dem GWR abgeglichen und in die Daten der AV eingepflegt.

Besonderheiten
Auch wenn die technische Bearbeitung dieses Projektes biete keine besonderen Herausforderungen, die Koordination der Arbeiten mit den Gemeinden und dem Bundesamt für Statistik war jedoch enorm fordernd. So musste vorgängig in allen Gemeinden das Adressierungssystem überprüft werden, in Gemeinden welche Assekuranznummern als Hausnummern verwendeten eine Neuadressierung verlangt, sowie ein topologisch korrektes Strassennetz definiert werden. Die daraus entstehenden Adressänderungen wurden von den Gemeinden aber vielfach abgelehnt.

Leistungen

  • Bereinigung und Erweiterung der Gebäudeadressen

Technische Angaben

Beizugsgebiet: Gemeinden Bergün Filisur, Davos, Klosters, Luzein, Samnaun, Scuol, Tschiertschen-Praden, Val Müstair, Valsot, Zernez
In der AV zu erfassende Gebäude: 12‘926
Umadressierungen: 5‘310

 

Ihre Ansprechpersonen

Stefan Darnuzer

Geometer / GL / Inhaber
+41 81 415 31 00
stefan@darnuzer.ch